FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Halteverbot in Berlin

Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Planung, Beantragung und Einrichtung Ihrer mobilen Halteverbotszone in Berlin. Fragen, die hier nicht beantwortet werden, beantworten wir gerne telefonisch oder per E-Mail.

Der Prozess, um ein Halteverbot für Umzug zu beantragen, ist bei uns besonders einfach:

  1. Besuchen Sie unsere Seite zum Halteverbot online bestellen.
  2. Füllen Sie das Formular mit den notwendigen Angaben (Datum, Länge, Ort in Berlin) aus.
  3. Senden Sie die Bestellung ab — wir kümmern uns um Genehmigung und Aufstellung.

Wir übernehmen die amtliche Genehmigung bei der Straßenverkehrs­behörde und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht für Sie auf.

Wie kann ich ein Halteverbot für meinen Umzug beantragen?

Die Beantragung läuft in drei Schritten:

  1. Online-Formular auf der Bestellseite ausfüllen.
  2. Bezahlen (Überweisung, PayPal, Kreditkarte).
  3. Wir kümmern uns um Genehmigung, Aufstellung und Abbau.
Kann ich auch ein Halteverbot außerhalb von Berlin beantragen?

Ja — wir richten Halteverbote bundesweit ein. Schicken Sie uns Ihre Anfrage über das Preisanfrage-Formular. Die Preise variieren je nach Stadt.

Was bedeutet „inkl. Genehmigung" bei der Halteverbotsbestellung?

Wir übernehmen die Beantragung der Sondernutzungserlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde — Sie müssen sich nicht selbst mit der Behörde abstimmen.

Kann ich ein bereits beantragtes Halteverbot stornieren?

Nach Zahlungseingang und Antragstellung bei der Behörde fallen Gebühren an, die nicht erstattet werden können. Wenn Sie verschieben oder stornieren müssen — bitte möglichst frühzeitig telefonisch melden.

Kann ich das Halteverbot auch telefonisch beantragen?

Aus organisatorischen Gründen nehmen wir Bestellungen nur über das Online-Formular entgegen. Bei Rückfragen können Sie uns selbstverständlich anrufen.

Was kostet ein Halteverbot in Berlin?

Ab 45 € (Stand Januar 2024) für ein einseitiges Halteverbot über 15 m ohne behördliche Genehmigung. Genaue Preise siehe Preise-Seite.

Wie viele Tage im Voraus sollte ich das Halteverbot beantragen?

Empfohlen werden 10–14 Werktage Vorlauf. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 72 Stunden zwischen Aufstellung der Schilder und Beginn des Halteverbots.

Muss ich die Halteverbotsschilder selbst aufstellen?

Nein. Auf- und Abbau, Beklebung mit Datum und Uhrzeit sowie das Aufstellprotokoll sind im Preis inklusive.

Was ist eine Negativliste (Aufstellprotokoll)?

Eine Liste aller Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Schilder-Aufstellung bereits an der Stelle geparkt haben (inkl. Kennzeichen und Foto). Sie ist die Grundlage dafür, dass diese Fahrzeuge bei einer späteren Abschleppmaßnahme nicht unter das frische Halteverbot fallen.

Was kann ich tun, wenn trotz der Schilder Fahrzeuge im Halteverbot parken?

Werktags wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt, am Wochenende und nachts an die Polizei. Hier die Telefonnummern der Berliner Ordnungsämter:

BezirkTelefon
Berlin-Mitte(030) 901822010
Berlin-Pankow(030) 902955495
Berlin-Reinickendorf(030) 902942967
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg(030) 902982246
Berlin-Lichtenberg-Hohenschönhausen(030) 902960
Berlin-Treptow-Köpenick(030) 902974629
Berlin-Steglitz-Zehlendorf(030) 902994660
Berlin-Neukölln(030) 902396699
Berlin-Spandau(030) 90279-3000
Berlin-Hellersdorf-Marzahn(030) 90293-6500
Wie lange gilt ein beantragtes Halteverbot in Berlin?

Die Dauer richtet sich nach Ihren Angaben bei der Bestellung — typisch sind 1–3 Tage für Umzüge, längere Zeiträume für Bauarbeiten oder Veranstaltungen.

Wie kann ich die Dauer meiner Halteverbotszone verlängern?

Die Verlängerung sollte spätestens 5 Werktage vor Ablauf beantragt werden. Schreiben Sie uns einfach kurz und wir kümmern uns darum.

Was ist der Unterschied zwischen einseitigem und beidseitigem Halteverbot?

Einseitig: nur eine Straßenseite gesperrt. Beidseitig: beide Straßenseiten — sinnvoll bei schmalen Straßen, wenn ein größerer Lkw halten muss.

Wie früh müssen die Halteverbotsschilder aufgestellt werden?

Mindestens 72 Stunden (3 volle Tage) vor Beginn des Halteverbots — gesetzlich vorgeschrieben, damit Anwohner umparken können.

Was passiert, wenn mein Umzug verschoben wird?

Geben Sie uns möglichst frühzeitig Bescheid — eine Verschiebung ist in der Regel kostengünstig möglich, solange die Behörde noch keine endgültige Anordnung erstellt hat.

Benötige ich für private Parkabsperrungen immer eine Genehmigung?

Ja. Jede Form des privaten Sperrens von öffentlichem Parkraum erfordert eine behördliche Sondernutzungserlaubnis nach § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO.

Kann ich das Halteverbot auch für Container, Bauarbeiten oder Umzüge beantragen?

Ja — typische Anlässe sind: Umzüge, Bauarbeiten, Container, Filmaufnahmen, Veranstaltungen, Baumpflege, Wohnungsauflösungen, Sperrmüllabholung und Möbel- oder Küchenlieferungen.

Was ist eine mobile Halteverbotszone?

Eine mobile Halteverbotszone besteht aus zeitlich befristet aufgestellten Schildern (kein Eingriff in die feste Beschilderung) — kann tageweise oder über mehrere Wochen eingerichtet werden.

* Alle Preisangaben verstehen sich inkl. 19% MwSt.