Wann ist eine Verkehrsabsicherung notwendig?
Sobald der fließende Verkehr durch Ihr Vorhaben beeinträchtigt wird — durch eine Fahrbahnverengung, einen Spurwechsel, eine Vollsperrung oder das Aufstellen von Material auf der Straße — ist eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRA) verpflichtend.
Was gehört zu einer Verkehrsabsicherung?
StVO-konforme Pläne
Absicherung nach RSA 21 und ZTV-SA — Plan vom Fachmann.
Beschilderung & Baken
Verkehrszeichen, Baken, Lichtsignalanlagen — passend zur Lage.
Auf-/Abbau & Wartung
Aufbau am Stichtag, optional Wartung, Verlängerung und Dokumentation.
Unser Service für Verkehrsabsicherung
- StVO-konforme Pläne nach RSA 21 und ZTV-SA
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (VRA)
- Abstimmung mit Bezirksamt, Verkehrslenkung und Ordnungsamt
- Bereitstellung von Absperrtechnik, Baken, Lichtsignalen
- Auf-/Abbau, Wartung, Dokumentation
So läuft die Beantragung ab
- Anfrage → wir besichtigen die Lage bei Bedarf.
- Verkehrszeichenplan-Erstellung.
- Antrag bei der zuständigen Behörde.
- Aufbau und Wartung der Beschilderung.
Welche Angaben wir benötigen
Art und Dauer der Maßnahme, genauer Ort, geplante Fahrbahnsperrung oder Spurführung, sowie eventuell vorhandene Skizzen oder Pläne (per Datei-Upload).